Nachsorge

Nach einer ambulanten Rehabilitation haben Sie die Möglichkeit eine Nachsorgebehandlung in Anspruch zu nehmen. Dies können zum einen die IRENA und zum anderen der Rehabilitationsport oder Funktionstraining sein.

Die Rentenversicherungen haben zur Sicherung und Vertiefung der erreichten Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Leistung zur medizinischen Rehabilitation verschiedene Nachsorge-Programme (z.B. IRENA – intensivierte Rehabilitations-Nachsorge) entwickelt. Bei uns können Sie die IRENA im Anschluss an eine vorher stattgefundene ambulante oder stationäre Rehabilitation durchführen. Das IRENA-Programm kann vom behandelnden Reha-Arzt zum Ende des Aufenthaltes empfohlen und verordnet werden. Ziel dieser Maßnahme ist nicht die Fortführung der Rehabilitation im bisherigen Umfang, sondern eine weiterführende Therapie, in deren Mittelpunkt bei uns im Haus die Sport- und Bewegungstherapie mit Medizinischer Trainingstherapie ergänzend durch weitere therapeutische Leistungen steht. Beginn, Häufigkeit, Dauer und tageszeitliche Organisation der Maßnahme richten sich nach Indikation, Konzept und individueller Situation des Patienten. Der inhaltliche und zeitliche Rahmen wird am Aufnahmetag durch die Einrichtung mit dem Patienten endgültig abgestimmt.

Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten. Es können maximal 24 Termine mit einer jeweiligen Zeitdauer von 90 bis max. 120 Minuten in Anspruch genommen werden. Die IRENA-Leistungen in unserem Haus müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung abgeschlossen sein. Feiertage sowie Unterbrechungen seitens des Patienten (auch krankheitsbedingte Ausfälle) führen zu keiner Erweiterung des Zeitrahmens.

Voraussetzungen:
  • Die Patienten müssen zum Entlassungszeitpunkt aus der medizinischen Rehabilitation ein Leistungsvermögen von mindestens 3 und mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen
  • Der Anfahrtsweg sollte eine Fahrzeit von 45 Minuten nicht überschreiten
  • Die Nachsorgeleistungen sind wegen ihres zeitlich geringen Umfangs berufsbegleitend durchführbar. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht deshalb nicht.
  • Der Beginn muss spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme terminiert sein. Berufliche und private Gründe rechtfertigen keine Aufnahme der Nachsorge außerhalb der Drei-Monats-Frist.
  •  Die Nachsorge muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung erfolgen.

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Das MOBY KIDS Nachsorgeprogramm nach einer Rehabilitation der Rentenversicherung bei Kindern und Jugendlichen im Indikationsgebiet Adipositas

Im Anschluss an einen stationären Reha-Aufenthalt soll das neu erworbene Wissen gefestigt und im Alltag umgesetzt werden. Da jede Familie sehr individuell ist, erfolgt die Nachsorge nur als Einzelintervention für jede Familie. Nach der Kontaktaufnahme seitens der Familie oder der Klinik findet das Erstgespräch statt. Der Schulungsplan wird erstellt und die Familie von verschiedenen Trainern zu den Themen Sport, Ernährung, Verhaltenstraining geschult.

Parallel finden regelmäßige Hausbesuche, Telefonschulungen und ggf. Onlineschulungen statt.

Für individuelle Beratungsgespräche, Fragen und weitere Infos stehen wir Ihnen jederzeit per E-Mail  unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Telefon zur Verfügung!